Das Funktionsprinzip des Antigen-Schnelltests ähnelt dem eines Schwangerschaftstests. Der Schnellnachweis von SARS-CoV-2 kann beim Auftreten einer Infektion bestimmte Proteine des SARS-CoV-2-Coronavirus in der Schleimhaut der Atemwege nachweisen.
Antigen-Schnelltests dürfen nur durch geschultes Personal durchgeführt werden.
Hierzu wird, ähnlich wie beim PCR-Test, ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Im Gegensatz zum PCR-Test erfolgt die Auswertung direkt vor Ort.
Antigen-Schnelltests kommen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz. Seit dem 8. März 2020 können sich alle Bürger mindestens einmal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen. Durchgeführt werden die Tests in den Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort.
Außerdem können Verschiedene Einrichtungen, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken, Antigen-Schnelltests bestellen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.