Antrag Schwerbehindertenausweis: Welches Amt ist zuständig?

Das Versorgungsamt prüft, ob eine Behinderung besteht, welcher Grad der Behinderung (GdB) vorliegt und welche Merkzeichen einem Schwerbehinderten anerkannt werden. Anhand des Feststellungsbescheides stellt das Versorgungsamt anschließend den Schwerbehindertenausweis aus.

Wo muss ich meinen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellen, welches Amt ist für mich zuständig?

Anträge für einen Schwerbehindertenausweis sind stets beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Aber die Versorgungsämter werden je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet.

  • Baden-Württemberg:

Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 10 – Landesversorgungsamt Baden-Württemberg

  • Bayern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales

  • Berlin:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

  • Brandenburg:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

  • Bremen:

Amt für Versorgung und Integration Bremen

  • Hamburg:

Versorgungsamt Hamburg

  • Hessen:

Regierungspräsidium Gießen, Versorgungsverwaltung des Landes Hessen

  • Mecklenburg-Vorpommern:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

  • Nordrhein-Westfalen:

Versorgungsämter Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

  • Saarland:

Landesamt für Soziales

  • Sachsen:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

  • Sachsen-Anhalt:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

  • Thüringen:

Freistaat Thüringen, Landesverwaltungsamt Abteilung VI – Versorgung und Integration

Wenn Sie als behinderte Person einen Erstantrag für einen Schwerbehindertenausweis stellen möchten, gibt diese Liste Ihnen ein Überblick über die verschiedenen Bundesländer und das für Sie zuständige Versorgungsamt (Amt für Soziales).


Zusammenfassung:

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  • Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
  • Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
  • Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
  • Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
  • Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.