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Wer dieses Dokument fälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt, macht
sich nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar. Jeder festgestellte Verstoß wird zur
Anzeige gebracht.
*Bei einem positiven Ergebnis muss sich die Person unmittelbar in Quarantäne begeben. Dies gilt auch
für Haushaltsangehörige von Personen mit einem positiven Schnelltest. Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein nachfolgender PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Die positiv getestete Person hat zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test.