BioNTech Impfstoff: Wirkungslos + Nebenwirkungen – So sieht’s aus!

BioNTech Impfstoff Comirnaty in der Kritik

Die Überzeugungen und Meinungen vieler sind nicht von der Hand zu weisen, zu leugnen: Der Biontech Coronaimpfstoff Comirnaty wirkt nicht wie erhofft und verursacht viele unerwünschte Impfreaktionen, Impf-Nebenwirkungen, schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) bis hin zu Impfschäden – so ihre Einstellungen zu dem Produkt.

Aber was ist dran an den Kritiken zum Impfstoff Comirnaty von BioNTech? Sind sie berechtigt, oder handelt es sich um absichtlich geschürte Missverständnisse auf beiden Seiten?

Fakt ist: Die Partei der Impfstoff-Anbieter, der staatlichen Behörden und die Gemeinschaft der betroffenen Bürger stehen selten auf derselben Seite. Allen ist jedoch gemeinsam – Jede Partei ist bestrebt, seinen Standpunkt und Meinung mit allen Mitteln durchzuboxen. m Krieg der Meinungen geht es wie im „Rosenkrieg“ zu – (fast) alles ist erlaubt, um zu gewinnen.

Parteien beschuldigen einander unsauber zu argumentieren. Dabei ist „unsauber“ keine in Stein gemeißelte Definition, es ist in diesem Zusammenhang eine vage Zustandsbeschreibung einer bestimmten Vorgehensweise.

Parteien unterschlagen in ihrer Kommunikation Fakten Betroffener – sie werden schlichtweg mundtot gemacht. Wenn Herr Meier nach einer Schutzimpfung mit einem Corona-Impfstoff von Biontech im Supermarkt an der Kasse (von ihm gefühlt) vor einem Kreislaufkollaps stand, ist das für das zuständige PEI-Institut eine normale Impfreaktion und somit nicht meldepflichtig.

Parteien nutzen aus dem Kontext gerissene Aussagen der Gegenparteien, um vorzugeben, sie mit ihren eigenen Aussagen zu schlagen.

Jede Partei kämpft – egal wo, wann und weswegen – mit allen Mitteln um ihre „Meinungshoheit“. Jede Partei erhebt Anspruch darauf, die ultimative Wahrheit zu predigen. Doch im Grunde, in „Wahrheit“ (wie auch immer Wahrheit definiert wird):

Jede Partei vertritt ihre eigenen Interessen mit unlauteren Methoden.

  • Eine Partei brandmarkt Kritiker als „Querulanten„.
  • Die Partei der Querulanten brandmarkt wiederum staatliche Behörden als Vertreter einer vom Staat unterstützen „Mafia“.
  • Und die an der Börse gelistete Partei der Impfstoffhersteller (Biontech) lacht sich ins Fäustchen, verdient Milliarden und zockt auch noch den Staat ab.

Comirnaty: Impfreaktionen, die Sorgen bereiten

Viele Studien belegen – die tatsächlich von Geimpften gemeldeten Impf-Wirkungen unterscheiden sich stark von den Impfwirkungen, die Biontech in seinen klinischen Studien einräumt.

Ein Schelm, wer denkt, der Bock wäre der bessere Gärtner. Selbstverständlich spielen Anbieter „Produktfehler“ herunter, stellen im Gegenzug Produkt-Vorteile in den Vordergrund.

Wem darf – oder kann – ich glauben? Dem Hersteller eines Produktes, der Geld mit dem Verkauf seines Impfstoffs zieht und an der Börse nach „mehr Kapital“ schreit?

Oder stimmt es, dass es viel mehr Geimpften – als in „amtlichen“ Statistiken erfasst – schlecht ging nach einer Impfung des Vakzine Comirnaty von BioNTech? Die Wahrheit liegt wohl „irgendwo dazwischen“ und jede Seite streitet sich um Begrifflichkeiten, um ihre Position zu bekräftigen.

Institutionen wie das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) haben oft ein anderes Verständnis bezüglich Impfreaktionen, schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Impfschäden, als ein Betroffener.

PEI: Impfreaktionen: Auseinandersetzungen des Immunsystems mit dem Impfstoff

  • Rötung, Schwellungen, Schmerzen an der Impfstelle,
  • Allgemeine Reaktionen: Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Unwohlsein

PEI: Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)

  • Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen.
  • Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen kommen selten vor (laut PEI) .
  • Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind laut § 11 Abs. 4 IfSG meldepflichtig

PEI: Impfschäden

  • Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche/wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung aufgrund einer Impfung.
  • Bei Impfschäden steht dem Geschädigten laut Bundesversorgungsgesetz (§ 60 des Infektionsschutzgesetzes, IfSG) eine Versorgung durch das Versorgungsamt zu.
  • Ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung vorliegt, entscheidet das zuständige Versorgungsamt.
  • Ablehnende Entscheidungen können per Rechtsweg bei den Sozialgerichten angefochten werden.

Betroffene klassifizieren Impfwirkungen anders als das PEI

Herr Meier (Name geändert) hatte seine erste Impfung mit Biontech, dem „Guten“ Impfstoff. Dinge wie „Rötungen an der Einstichstelle“, Kopf-Gliederschmerzen, Benommenheit oder Schwäche sind für ihn keine Erwähnung wert. Sorgen bereitete Herr Meier aber, dass ihm beim Einkaufen plötzlich „komisch“ wurde, als stünde er unter starken Drogen. An der Kasse hatte Herr Meier Probleme den Inhalt seines Einkaufswagens auf das Band zu legen, zu sprechen und Geld aus der Brieftasche zu fischen. Zum Glück war er nicht allein.

Nun sind „drogenähnliche Zustände“ an sich ja nichts Beängstigendes. Jeder hatte schon einmal einen Vollrausch und viele kennen die Auswirkungen einer Narkose. Wenn dieser Zustand gewollt ist, gibt es keine Probleme. Ist der Zustand nicht gewollt, kann der Körper panisch reagieren, der Kreislauf kollabieren, das Herz versagen.

Solch eine Nebenwirkung macht mir persönlich Angst. Das PEI hingegen würde sagen, salopp ausgedrückt:

„Herr Meier, zeigen Sie doch mal Eier! Das war eine völlig normale Impfreaktion, fällt in die Rubrik Unwohlsein und muss nicht gemeldet werden.“

Ein Arzt oder Gutachter mag eine geschilderte Impfwirkung herunterspielen, sie dem Patienten gegenüber „kleinreden“, um keine Meldung bei der zuständigen Behörde einreichen zu müssen. Schließlich sind Ärzte von Haus aus überlastet und so eine Meldung bringt kein Geld, nur zusätzliche Arbeit. Doch der geimpfte Herr Meier empfand nach der Schutzimpfung mit Comirnaty von BioNTech seinen Zustand als sehr bedenklich.

Trotz starker Impfnebenwirkung keine Meldung nach § 11 Abs. 4 IfSG!

Wir bleiben bei Herr Meier und seiner Impfung mit dem Comirnaty Coronaimpfstoff von BioNTech. Natürlich besuchte er nicht seinen Arzt, klagte nicht über die empfundene schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) nach seiner BioNTech Impfung. Seine – von ihm als schwerwiegend eingestufte – unerwünschte Arzneimittelwirkung konnte deshalb nicht gemeldet werden und fand keine Aufnahme in das amtliche Register.

Die Untererfassung von schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch Corona-Schutzimpfungen ist keine Theorie, welche von Politikern in Talkshows diskutiert werden darf – diese Untererfassung ist ein Tatbestand, geschuldet der menschlichen Psyche. Nicht jeder Geimpfte holt weinend das Taschentuch raus und beklagt Nebenwirkungen des Comirnaty Impfstoff von BioNTech.

Untererfassung bei Impfschäden?

Als Impfschaden wird eine gesundheitliche/wirtschaftliche Folge … „einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ … aufgrund einer Schutzimpfung bezeichnet.

Impfschäden müssen laut Gesetz (§ 11 Abs. 4 IfSG) gemeldet werden. Betroffene werden wiederum per Gesetz (§ 60 des Infektionsschutzgesetzes, IfSG) entschädigt, versorgt.

Das Versorgungsamt entscheidet, ob die vorgetragene gesundheitliche Schädigung die Folge einer unerwünschten Impfwirkung ist.

Wird die Frage nach einem Impfschaden vom Versorgungsamt bejaht, übernimmt das Versorgungsamt anfallende Kosten, Ausgaben, Entschädigungen.

Je weniger Fälle das Versorgungsamt als Impfschaden einstuft, desto weniger Geld muss das Versorgungsamt bereitstellen.

Das Versorgungsamt (auch Sozialamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten genannt) unterliegt – wie alle Ämter, bei denen es um die „Versorgung“ der Bevölkerung geht – einem „Kontroll- und Spar-Zwang. Missbrauch muss erkannt und verhindert werden, damit allen wirklich Bedürftigen in ihrer Not geholfen werden kann – so das Credo.

Es gibt viele Beispiele, in denen eine Behörde die Bedürfnisse eines Einzelnen anders einschätzt als der Betroffene selbst.

  • Sozialhilfe: Abgelehnte einmalige Zusatzleistung für die Anschaffung einer Waschmaschine.
  • Sozialhilfe: Streit um Mehrbedarfszuschläge für Schwangere, Behinderte und chronisch Kranke.
  • Krankenkasse: Probleme bei der Anerkennung einer notwendigen operativen Maßnahme.
  • Versorgungsamt: Impfschaden wird nicht anerkannt.

Es ist vollkommen normal, dass das Versorgungsamt jeden einzelnen Fall genauer betrachtet und aufgrund seiner Prüfung zu einer anderen Einschätzung als der Betroffene kommt. Nicht jeder tatsächliche Impfschaden wird vom Versorgungsamt als Impfschaden deklariert, registriert und entschädigt.

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