
EU-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst in den Verkehr gebracht, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht.
Die CE-Kennzeichnung (das CE-Zeichen) wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten. Sie wird häufig als „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
Das CE-Kennzeichen allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem CE-Kennzeichen eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle hin.
Benannte Stellen der Europäischen Union sind staatlich benannte und staatlich überwachte Organisationen, die im Auftrag der Hersteller tätig werden, um die Konformitätsbewertung von Herstellern von Industrieerzeugnissen zu begleiten und zu kontrollieren.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel, sondern dokumentiert lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen in der EU.
Während der Covid-19 Pandemie 2020/202 wurde vorallem auf eine CE-Kennzeichnung von OP-Masken und FFP-Masken wert gelegt.