Coronavirus im Unternehmen: Am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli die Corona-Regeln gelockert

Coronaregeln in Unternehmen am Arbeitsplatz
Coronaregeln in Unternehmen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen weiterhin zwar 2 Corona-Tests pro Woche für Mitarbeiter anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Doch ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ gewährleisten sicherstellen können. Beispielsweise trifft dies bei der vollständigen Durchimpfung aller Mitarbeiter zu.

Arbeitgeber sind weiterhin aufgefordert, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (…) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Betriebliche Hygienepläne müssen weiterhin erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Wo das nicht immer möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede sich im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt ab dem 1. Juli mit den neuen Regelungen. Genauso endet die Pflicht für Firmen, Homeoffice anzubieten wenn es möglich ist.