
Auf dieser Seite erhalten Sie die neuesten Informationen des Auswärtigen Amt zum Thema „Reisen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Albanien“.
Inhalt
Stand: 21.05.2022
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 entfallen die COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen.
Bis zum 30. April 2022 müssen alle Einreisenden bei Einreise nach Albanien über einen Impfnachweis, ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis (nicht älter als sechs Monate) verfügen. Personen ohne entsprechenden Nachweis müssen sich für fünf Tage in Quarantäne begeben und nach zehn Tagen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen weiterhin zu tragen.
Quelle: Auswärtiges Amt
Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise sehr genau – denn Verstöße gegen die „Corona-Regeln“ oder Pflichten führen in der Regel zu hohen Bußgeldern, die vor Ort zu zahlen sind.