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Coronavirus Regeln Aserbaidschan: Aktuelle Beschränkungen, Einreise, Rückreise, Tagesausflug und Urlaub

Coronavirus in Aserbaidschan
Coronavirus in Aserbaidschan

Auf dieser Seite erhalten Sie die neuesten Informationen des Auswärtigen Amt zum Thema „Reisen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“.


Stand: 06.06.2023

Bewaffnete Auseinandersetzungen

Vom 13. – 15. September 2022 kam es im armenisch-aserbaidschanischen Grenzgebiet zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit über 150 Todesopfern auf beiden Seiten. Eine vereinbarte Waffenruhe wird derzeit weitgehend eingehalten. Die betroffenen Gebiete auf aserbaidschanischer Seite sind ohne Sondergenehmigungen der aserbaidschanischen Behörden nicht zu erreichen. Weitere Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden. 

Vor Reisen in die gesamte Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran /Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt, (s. Sicherheit).

  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie besonders vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie unbedingt das armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.

Alle Landgrenzen sind im Rahmen des speziellen Quarantäne-Regimes momentan für den regulären Personenverkehr geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Seit dem 28. März 2023 wird für die Einreise kein Impf- oder Genesenennachweis mehr benötigt, auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich.

Ausreise und Transit

Der internationale Zug-, Bus-, und Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.

Beschränkungen im Land

Das spezielle Quarantäne-Regime gilt weiterhin, allerdings mit großzügigen Lockerungen. 


Quelle: Auswärtiges Amt

Regelungen zu Quarantäne, obligatorischen Coronavirus-Tests oder Impfungen sowie die Rechte von Genesenen können sich innerhalb weniger Tage ändern.