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Covid-19: Wie erkenne ich auf Corona getestete Personen?

Es gibt verschiedene Verfahren, um zu prüfen ob eine Person Covid-19 hat. Allerdings ist nicht jedes Prüfverfahren geeignet eine aktuelle SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Ein Antikörpertest kann beispielsweise einen Hinweis auf eine durchgemachte Erkrankung geben, ist aber nicht geeignet, um den Infektionszeitpunkt zu ermitteln. Zwischen Beginn Krankheit und der Nachweisbarkeit von Antikörper vergehen ein bis zwei Wochen.

Laut der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) muss der Erregernachweis mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR) erfolgen. Ob jemand Antikörper hat, sagt nichts darüber aus, ob der Getestete zum jetzigen Zeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert ist.

Wenn im Rahmen der 3G-Regel von einem Getesteten die Rede ist, bezieht sie sich auf einen Test mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test), oder einen Antigen-Schnelltest. Der PCR-Test darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein und der Antigen-Schnelltest ist nur 24 Stunden gültig.

Der Antigen-Schnelltest ist nicht zu verwechseln mit dem Antigen-Selbsttest. Es handelt sich in beiden Fällen um einen „Schnelltest“, mit dem Unterschied, dass der Antigen-Schnelltest durch Fachkundiges Personal durchgeführt werden muss und eine amtliche Testbescheinigung zur Folge hat. Ein Corona-Test, der Zuhause selbst vorgenommen werden kann, ist kein amtlicher Corona-Test im Sinne der 3G-Regel.