Covid-19: Wie erkenne ich auf Corona getestete Personen?

Es gibt verschiedene Verfahren, um zu prüfen ob eine Person Covid-19 hat. Allerdings ist nicht jedes Prüfverfahren geeignet eine aktuelle SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. Ein Antikörpertest kann beispielsweise einen Hinweis auf eine durchgemachte Erkrankung geben, ist aber nicht geeignet, um den Infektionszeitpunkt zu ermitteln. Zwischen Beginn Krankheit und der Nachweisbarkeit von Antikörper vergehen ein bis zwei Wochen.

Laut der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) muss der Erregernachweis mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR) erfolgen. Ob jemand Antikörper hat, sagt nichts darüber aus, ob der Getestete zum jetzigen Zeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert ist.

Wenn im Rahmen der 3G-Regel von einem Getesteten die Rede ist, bezieht sie sich auf einen Test mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test), oder einen Antigen-Schnelltest. Der PCR-Test darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein und der Antigen-Schnelltest ist nur 24 Stunden gültig.

Der Antigen-Schnelltest ist nicht zu verwechseln mit dem Antigen-Selbsttest. Es handelt sich in beiden Fällen um einen „Schnelltest“, mit dem Unterschied, dass der Antigen-Schnelltest durch Fachkundiges Personal durchgeführt werden muss und eine amtliche Testbescheinigung zur Folge hat. Ein Corona-Test, der Zuhause selbst vorgenommen werden kann, ist kein amtlicher Corona-Test im Sinne der 3G-Regel.

Änderung ab 2023

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr für Personen, die sich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen lassen, ein sichtbares Zeichen zu tragen, dass sie getestet wurden. Daher ist es nicht möglich, auf Corona getestete Personen eindeutig zu erkennen.

Es gibt jedoch einige Indizien, die darauf hindeuten können, dass eine Person sich auf das Coronavirus testen lassen hat. Dazu gehören:

  • Die Person trägt eine Mund-Nase-Bedeckung. In Deutschland ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und anderen Innenräumen Pflicht für alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind.
  • Die Person hält Abstand zu anderen Personen. Auch dies ist in Deutschland in öffentlichen Bereichen empfohlen.
  • Die Person zeigt Symptome einer Coronavirus-Infektion, wie z. B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Fieber.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Person auf Corona getestet wurde, können Sie sie direkt befragen. In Deutschland ist es nicht verboten, andere Personen nach ihrem Teststatus zu fragen.

In einigen Bundesländern gibt es jedoch Regelungen, die es ermöglichen, auf Corona getestete Personen zu erkennen. Dazu gehören:

  • In Baden-Württemberg müssen Personen, die sich auf das Coronavirus testen lassen, ein digitales Testergebnis vorzeigen, das sie ausdrucken oder auf dem Smartphone speichern können. Das Testergebnis enthält einen QR-Code, der von anderen Personen mit einem Smartphone gescannt werden kann.
  • In Nordrhein-Westfalen müssen Personen, die sich auf das Coronavirus testen lassen, ein Armband tragen, das sie als getestete Person ausweist.

Diese Regelungen sind jedoch nicht einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt.

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