Diese Krankheiten können eine Schwerbehinderung darstellen

Beschwerden, die eine Schwerbehinderung sein können

Es ist erstaunlich, wie viele Krankheiten als Behinderung eingestuft und auch als Schwerbehinderung anerkannt werden können, bei welcher Sie von den oft unbezahlbaren Vorteilen eines EU-Schwerbehindertenausweises profitieren können. Theoretisch kann gar eine Migräne zu einem Schwerbehindertenausweise führen, wenn der Gutachter des Versorgungsamtes sie „gut leiden“ kann. Der Gutachter ist ein Amtsarzt. Amtsärzte sind dafür bekannt, nur allzu oft den Spar- und Rationalisierungsinteressen der beauftragenden Behörde zu vertreten, nicht aber die des Betroffenen.

Die Einstufung eines Erkrankten als schwerbehindert erfolgt dann, wenn ein sogenannter Grad der Behinderung von 50 festgestellt wird. Entscheidend ist die Meinung des Amtsarztes.

Schwerbehinderungen und der mögliche GdB:

  • Arterielle Verschlusskrankheiten: GdB  50-100
  • Artikulationsstörung (mit Unverständlichkeit der Sprache): GdB 50
  • Ausfall einer Niere: GdB  60-80
  • Bronchialasthma: GdB  50-70
  • Diabetes mellitus: GdB 50
  • Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation: GdB 90-100
  • Epileptische Anfälle (mittleres Auftreten): GdB 60-80
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen (Schwindel, Unterstützung durch Gehhilfen): GdB 50-80
  • Erkrankung der Atmungsorgane mit Beeinträchtigung der Lungenfunktion: GdB  50-100
  • Hämophilie (stark ausgeprägte Blutungen): GdB 50-80
  • Hautkrankheiten welche generalisiert die Haut- und Schleimhaut befallen: GdB 50-100
  • Herz-Erkrankungen: GdB  50-100
  • Hirnschäden (Leistungsbeeinträchtigung/schwere psychische Störungen): GdB 50-100
  • Krampfadern mit Funktionseinschränkung: GdB  50-70
  • Leukämie: GdB 100
  • Lungentuberkulose: GdB  100
  • Massive Entstellung des Gesichts: GdB 50
  • Mukoviszidose: GdB 80-100
  • Neurosen mit erheblichen Störungen: GdB 50-70
  • Parkinson-Syndrom mit schwerer Gleichgewichtsstörungen: GdB 50-70
  • Psychische Störungen durch psychotroper Substanzen: GdB 50-70
  • Schizophrenie: GdB 50-70
  • Schlaf-Apnoe: GdB  50
  • Schwere Gesichtsneuralgien: GdB 50-60
  • Schwere Migräne: GdB 50-60
  • Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen): GdB 50
  • Verlust beider Beine (Unterschenkel): GdB 80
  • Versteifung der Hüftgelenke: GdB 80-100
  • Versteifung der Kniegelenke: GdB 80

Das ist nur ein Auszug der anerkannten Krankheiten, die – ab einem Grad der Behinderung von 50 – zu einem Schwerbehindertenausweise führen.

Eine komplette Liste aller möglichen Krankheiten, die eine Behinderung darstellen, finden sie HIER als PDF-Datei.


Zusammenfassung:

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  • Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
  • Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
  • Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
  • Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
  • Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.