EU-Konformitätserklärung

Europäische Union
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Die EU-Konformitätserklärung ist eine Konformitätserklärung im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich zum Nachweis der Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien oder Verordnungen.

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der „verantwortliche Hersteller“ (oder ein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU rechtsverbindlich, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien entspricht. Die EU-Konformitätserklärung ist grundlegende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und damit dem Inverkehrbringen eines Produktes in den Europäischen Wirtschaftsraum.

„Verantwortlicher Hersteller“ ist entweder

  • der physikalische Hersteller, oder
  • die Rechtsperson, die sich als Hersteller ausgibt (z. B. durch Anbringen seines Firmennamens), oder
  • der Importeur, oder
  • der Inverkehrbringer

Die Sprache der Konformitätserklärung ist in der jeweiligen EU-Richtlinie geregelt und ist in der Regel die Amtssprache des Verwenderlandes.