Ein Rollstuhl erhöht die Chance auf einen blauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte


Wer verschreibt mir einen Rollstuhl?

EU-Parkausweis – damit darfst Du (fast) überall parken

Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du auf einem Parkplatz mit einem Rollstuhl-Symbol parken. Der normale (deutsche) orange Parkausweis für Schwerbehinderte ist so gut wie nutzlos.

Die Nutzung eines Rollstuhls als Nachweis einer Behinderung oder schweren Mobilitätseinschränkung dient oft als Grundlage für die Gewährung eines blauen EU-Parkausweises für Schwerbehinderte akzeptiert wird. Der EU-Parkausweis ermöglicht es den Inhabern, auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen in der gesamten Europäischen Union zu parken.

Die genauen Voraussetzungen und Anforderungen für die Beantragung eines blauen EU-Parkausweises können je nach Land oder Region variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Behörde oder des Amtes zu überprüfen, bei dem der Antrag gestellt werden soll, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise korrekt eingereicht werden.

Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sollten ihre berechtigten Rechte in Bezug auf den EU-Parkausweis kennen und von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um ihre Mobilität zu verbessern und den Zugang zu öffentlichen Bereichen zu erleichtern.

Hier sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines EU-Parkausweises:

Sie müssen eine Behinderung oder schwere Mobilitätseinschränkung haben.
Sie müssen in einem EU-Land leben.
Sie müssen einen gültigen Führerschein oder Personalausweis haben.
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer örtlichen Behörde stellen.

Wenn Sie einen EU-Parkausweis erhalten, erhalten Sie eine Karte mit einem blauen Symbol. Diese Karte berechtigt Sie zum Parken auf Behindertenparkplätzen in der gesamten Europäischen Union.

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Zusammenfassung:

  • Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
  • Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
  • Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
  • Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
  • Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.