FFP1-Masken

FFP1-Masken

FFP1-Masken schützen gegen ungiftige Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 + Enzyme.

Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm)

Für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube: maximale Konzentration bis zum 4-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration.

Typische Anwendungen

Typische Anwendungen für eine FFP1-Maske finden sich beispielsweise in der Lebensmittelindustrie.

Haltbarkeit

FFP-Masken sind als Arbeitsschutzprodukte konzipiert. Nach den Anforderungen der Arbeitsschutznorm EN149 müssen sie mindestens eine achtstündige Arbeitsschicht halten. Nur FFP-Masken, die besondere Anforderungen erfüllen, erhalten das „R“-Zeichen. Sie können gereinigt und (mit Einschränkungen) über mehrere Arbeitsschichten hinweg getragen werden. Diese Regel gilt für alle FFP-Masken, unabhängig vom Hersteller.

Gesamtlecklage

Die Gesamtlecklage beträgt höchstens 25 %, Mittelwerte nicht größer als 22 %

Einsatz im Gesundheitswesen

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2-Masken sowie FFP3-Masken.