FFP3-Masken

FFP3-Maske

FFP3-Masken schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme.

Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm)

Mindestens 99 %; Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchen-Aerosolen, krebserzeugenden oder radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen); gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.

Typische Anwendungen

Typische Anwendungen für eine FFP3-Maske sind der Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, Bremsstaub, radioaktiven Stoffen, Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen sowie beim Edelstahlschweißen.

Haltbarkeit

FFP-Masken sind als Arbeitsschutzprodukte konzipiert. Nach den Anforderungen der Arbeitsschutznorm EN149 müssen sie mindestens eine achtstündige Arbeitsschicht halten. Nur FFP-Masken, die besondere Anforderungen erfüllen, erhalten das „R“-Zeichen. Sie können gereinigt und (mit Einschränkungen) über mehrere Arbeitsschichten hinweg getragen werden. Diese Regel gilt für alle FFP-Masken, unabhängig vom Hersteller.

Gesamtlecklage

Die Gesamtlecklage beträgt höchstens 5 %, Mittelwerte nicht größer als 2 %.

Wiederverwendung von FFP3-Masken für Privatpersonen

Zum Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 werden auch FFP3-Masken immer häufiger von Privatpersonen genutzt. Den DGUV-Regeln folgend ist eine Mehrfachverwendung von FFP3-Masken beim Umgang mit Coronaviren grundsätzlich nicht erlaubt, aber im Privatgebrauch kann unter Umständen mit einer geringen Erregerbelastung gerechnet werden. Die FH Münster und die Westfälische Wilhelms-Universität Münster prüften deshalb die mehrfache Verwendung von FFP-Masken. Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geförderte Projekt zeigt, dass die Wiederverwendung von FFP-Masken für Privatpersonen sinnvoll sein kann.

Einsatz im Gesundheitswesen

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt zur Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 FFP2-Masken sowie FFP3-Masken.

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