Grad der Behinderung bei Long-COVID (2023)

Wie hoch wird eine Behinderung durch Long Covid eingestuft?

Die Tatsache, dass schätzungsweise 10 % der COVID-19-Erkrankten unter anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden leiden, unterstreicht die Bedeutung dieses Themas.

Es ist ermutigend zu sehen, dass in Deutschland Schritte unternommen werden, um Long Covid angemessen zu berücksichtigen und zu bewerten, insbesondere durch die Heranziehung der Maßstäbe des Fatigue-Syndroms. Dies ermöglicht es den Betroffenen, ihren gesundheitlichen Zustand besser zu dokumentieren und Unterstützung durch die Anerkennung ihrer Behinderung zu erhalten.

Die Feststellung eines GdB von mindestens 50 ist ein wichtiger Schritt, um als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu werden und die entsprechenden Rechte und Leistungen zu erhalten. Die Tatsache, dass ein GdB von 50 insbesondere in Betracht gezogen wird, wenn die Beschwerden des Long-Covid-Syndroms die berufliche Tätigkeit und die Alltagstätigkeiten erheblich beeinträchtigen, zeigt das Verständnis für die vielfältigen Auswirkungen dieser Erkrankung.

Es ist wichtig, dass Betroffene, die von Long Covid betroffen sind und Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer beruflichen und alltäglichen Aktivitäten haben, sich an das zuständige Versorgungsamt wenden und einen Antrag auf Behinderung stellen. Dies kann ihnen den Zugang zu wichtigen Unterstützungsleistungen und Rechten erleichtern.

Aktuelle Rechtssprechung 2023 bei Long-COVID

Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland zu Long-COVID und dem Grad der Behinderung (GdB) ist noch nicht abschließend geklärt. Es gibt jedoch einige Gerichtsentscheidungen, die Aufschluss darüber geben, wie Long-COVID in der Regel bewertet wird.

In einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juli 2022 wurde entschieden, dass Long-COVID-Symptome wie Fatigue, Konzentrationsstörungen und Atembeschwerden bei einer Vielzahl von Menschen zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen können. In diesem Fall wurde einem Betroffenen mit Long-COVID ein GdB von 50 zugesprochen.

In einem weiteren Urteil des BSG vom 22. September 2022 wurde entschieden, dass die Folgen einer COVID-19-Infektion auch dann als Behinderung anerkannt werden können, wenn sie nicht in der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) aufgeführt sind. In diesem Fall wurde einer Betroffenen mit Long-COVID ein GdB von 60 zugesprochen.

Diese Gerichtsentscheidungen deuten darauf hin, dass Long-COVID-Symptome in der Regel zu einem GdB von mindestens 50 führen können. In schweren Fällen, in denen die Beeinträchtigungen der Lebensqualität besonders stark sind, kann auch ein GdB von 60 oder mehr zugesprochen werden.

Die endgültige Entscheidung über den GdB bei Long-COVID trifft jedoch immer das zuständige Versorgungsamt. Bei der Begutachtung werden die individuellen Symptome und Einschränkungen des Betroffenen berücksichtigt.

Im Folgenden sind einige Beispiele für Long-COVID-Symptome, die bei der Bewertung des GdB berücksichtigt werden können:

  • Fatigue
  • Konzentrationsstörungen
  • Atembeschwerden
  • Schmerzen
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Wenn Sie Long-COVID haben und glauben, dass Sie einen GdB haben, sollten Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

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