Aufgaben des Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Schutzanzug

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten. Das IfSG regelt die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden und Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Mit den Gesetzen sollen übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden.

Das Infektionsschutzgesetz wurde im Jahr 2000 vom Deutschen Bundestag unter Zustimmung des Bundesrats beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Es regelt den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr und gehört damit zum Rechtsgebiet Polizeirecht.

Mit Ausbruch der weltweiten COVID-19 Pandemie 2020 bestimmte das Infektionsschutzgesetz weite Bereiche des täglichen Lebens.