Schwerbehindertenausweis Antrag: Wie lang dauert die Bearbeitung?

So lang dauert die Bearbeitung des Schwerbehindertenausweis-Antrages

Ein Schwerbehindertenausweis gewährt viele erhebliche Vorteile (sog. Nachteilsausgleiche), je nach eingetragenem Merkzeichen. Doch so schnell geht es mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises in Deutschland nicht.

Je nach Bundesland oder Stadt unterscheiden sich die Bearbeitungszeiten bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erheblich. Unterschiede bei der Bearbeitungszeit des Antrages ergibt sich auch daraus, ob der Antragsteller arbeitstätig (Arbeitnehmer, Selbstständiger) ist.

Fragen gibt es viele.

Wie lang müssen Arbeitnehmer & selbständige Personen auf einen Schwerbehindertenausweis warten?

Wenn es beispielsweise um Fragen wie dem Kündigungsschutz geht, muss Arbeitnehmern schneller ein Bescheid zugestellt werden. Der Gesetzgeber hat in diesen Fällen für das Erstellen des ärztlichen Gutachtens und des Feststellungsbescheides verkürzte Bearbeitungsfristen festgelegt.

Stellen Erwerbstätige (Arbeitnehmer, selbständige Personen) einen Erstfeststellungsantrag (ein Erstantrag), nach dem Schwerbehindertenrecht, muss das zuständige Versorgungsamt den Antrag grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen bearbeitet haben und einen Bescheid erteilen. Natürlich vorausgesetzt, der Antragsteller reicht alle benötigten Unterlagen fristgemäß0 rechtzeitig ein.

Auf welche Wartezeiten muss ich mich einstellen, wenn ich als Erwerbsloser/ Rentner einen Schwerbehindertenausweis beantrage?

Wenn Sie nicht zu den erwerbstätigen Personen gehören, kann es drei bis zu sechs Monate dauern, bis über einen Antrag zur Erteilung eines Behindertenausweises entschieden ist. Eine längere Bearbeitungszeit kann auch vorkommen, wenn ein Amt überlastet ist oder der Antragsteller nicht alle Unterlagen rechtzeitig einreichte.

Schneller geht es nur bei Erwerbstätigen (egal ob Arbeitnehmer oder Selbständig). Bei ihnen greift eine Sonderregelung, welche eine Frist von 3 Wochen gesetzlich vorschreibt.

Warum dauert die Bearbeitung eines Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis in einigen Fällen erheblich länger als üblich?

Die Gewährung eines Schwerbehindertenausweises ist eine zähe Prozedur. Viele verschiedene Stellen müssen kontaktiert werden.

  • Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss der Kranke beim Versorgungsamt ein Antragsformular ausfüllen.
  • Das Amt setzt sich mit behandelnden Ärzten und Krankenhäusern in Verbindung, um zusätzliche Unterlagen und Gutachten anzufordern.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie schnell Ärzte und Kliniken reagieren. Hierauf hat das Versorgungsamt keinen Einfluss.
  • Sobald eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 belegt wurde, kann der Antragsteller sein Passbild übersenden, vorbeibringen und hält eine Woche später seinen Schwerbehindertenausweis in der Hand.

Wenn in dieser Kette auch nur EIN behandelnder Arzt, auch nur EINE involvierte Klinik aufgrund Überlastung das ebenfalls überlastete Versorgungsamt warten lässt, bekommt der schwerbehinderte Antragsteller dies zu spüren.

Kann ich etwas tun, um die Dauer des Antragsverfahrens zu beschleunigen?

Ja, das können Sie. Planen Sie das „Projekt Schwerbehindertenausweis“ wie eine militärische Aktion. Noch bevor das Versorgungsamt ihren Hausarzt um Befunde, Einschätzungen und Diagnose bittet, besuchen Sie ihren Hausarzt persönlich. Sie erzählen von der geplanten Beantragung eines Schwertbehindertenausweises und bitte ihn, alle relevanten Unterlagen zu sortieren, damit diese Informationen in Kürze schnell an das Versorgungsamt weitergeleitet werden können.

Eine wichtige Sache: Dank „Datenschutz“ dürfen Ärzte und Kliniken Daten/Informationen über Patienten nicht ohne ihre ausdrückliche Genehmigung an Dritte (z.B. dem Versorgungsamt) weitergeben. Genehmigen Sie VOR Antragstellung allen beteiligten Ärzten und Kliniken eine Weitergabe ihrer Daten.

Wenn das Versorgungsamt Informationen bei ihrem Hausarzt einholen muss und der Hausarzt angeforderte Informationen nicht zur Verfügung stellen darf – weil sie ihm keine Erlaubnis gaben – wird sich die Bearbeitungszeit ihres Schwerbehindertenausweises definitiv in die Länge ziehen.


Zusammenfassung:

  • Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
  • Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
  • Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
  • Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
  • Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.