Supermarkt Einkauf: Keine Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Theoretisch könnten die Bundesländer die Regeln zum Tragen einer OP oder FFP2-Maske beim Einkaufen ab dem 2. April außer Kraft setzen. Aber aufgrund der hohen Inzidenz, Personalausfällen auf breiter Ebene, wollen viele Länder sich zu Corona-Hotspots erklären, um die Maskenpflicht auch beim Schoppen aufrechtzuerhalten.

Baden-Württemberg geht einen anderen Weg. In diesem Bundesland können Besucher von Supermärkten ihre Masken ab dem 2. April 2022 zu Hause lassen. Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen fallen ebenfalls weg.

Bestehen hingegen bleiben Verordnungen zum sogenannten Basisschutz.

  • Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Personen (z. B. Kliniken, Pflegeheime und Kliniken) und im sozialen Umfeld (z. B. Asylsuchende).
  • Im öffentlichen Nahverkehr in Bussen und Bahnen besteht Maskenpflicht. Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Risikogruppen wie Schulen und Kitas.
  • Die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen soll landesweit gleich bleiben.

Generell gelten strengere Corona-Beschränkungen ab dem 2. April nur noch in ausgewiesenen Hotspots. Dazu muss der zuständige Landesgesetzgeber eine besonders kritische Corona-Lage und eine besonders hohe Zahl an Neuinfektionen feststellen.