Versorgungsamt: Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA)

Sozialgericht, Rentenstelle

Das Versorgungsamt, auch Amt für Soziale Angelegenheiten (ASA) oder einfach nur Sozialamt genannt, übernimmt Aufgaben im Bereich der sozialen Absicherung, des persönlichen Ausgleichs für besonders Betroffene und bei Schwerbehindertenangelegenheiten.

Die Versorgungsämter haben in den verschiedenen Ländern voneinander abweichende Aufgaben. Zu den grundsätzlichen Aufgaben gehören:

  • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Versorgung bei Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), früher Bundes-Seuchengesetz
  • Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

In folgenden Ländern ist das Versorgungsamt auch für die Auszahlung des Erziehungsgeldes/ Elterngeldes zuständig:

  • Bayern,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Saarland,
  • Schleswig-Holstein