Was beinhaltet der Corona-Basisschutz

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Die meisten bundesweiten Coronaschutzmaßnahmen gelten nicht mehr. Grundlegende Schutzmaßnahmen und strengere Regeln in Hotspots sind aber weiterhin möglich und auch nötig. Im neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung wurde ein sogenannter Basis-Schutz verankert, der in sensiblen Bereichen eine gewisse Sicherheit ermöglichen soll.

Das neue Gesetz unterscheidet zwischen grundlegenden Basis-Schutz Schutzmaßnahmen, die das Bundesland anwenden kann, und strengeren Hotspot-Regeln. Die Umsetzung hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Die Maskenpflicht

Maskenpflicht kann in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie in Arztpraxen und Rettungsdiensten bestehen.
Gleiches gilt für die Unterbringung von Asylsuchenden und den öffentlichen Personennahverkehr. In Schulen, Geschäften oder in Innenräumen besteht jedoch keine Maskenpflicht mehr.

Bundesweit bleibt lediglich die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr bestehen. Je nach Infektionsverlauf kann die Bundesregierung diese aber mit Zustimmung des Bundesrates aussetzen.

Testpflicht

Die Testpflicht kann in Krankenhäusern, Betreuungs- und Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, aber auch in Schulen, Kindertagesstätten, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshaftanstalten und im Maßregelvollzug angeordnet werden.

Dies gilt auch für Einrichtungen der Freiheitsentziehung, in psychiatrischen Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.

Was sind künftig Hotspots?

Hotspots sind laut Infektionsschutzgesetz Gebiete, die „ein besonderes Risiko einer dynamischen Ausbreitung von Infektionen haben“. Das ist der Fall, wenn sich eine gefährliche Variante des Virus ausbreitet – oder wenn die Zahl der Infektionen dramatisch ansteigt und Krankenhäuser überlastet zu werden drohen.

Ob dies der Fall ist, muss der jeweilige Landesgesetzgeber entscheiden. Hotspots können auf ein Gebiet beschränkt sein, aber auch ein ganzes Bundesland abdecken. Das Gesetz sieht keine Schwelle vor. Generelle Voraussetzung ist, dass dort eine gefährliche Variante des Virus kursiert oder die Kapazität der Klinik aufgrund außergewöhnlich hoher Fallzahlen möglicherweise überlastet ist.

Welche Regeln gelten künftig in Hotspots?

In Hotspots könnten breitere Maskenpflichten gelten – etwa in Supermärkten. Es ist auch möglich, dass das Abstandsgebot von 1,50 m im öffentlichen Raum, insbesondere in Innenräumen, wieder eingeführt wird.
Weiterhin müssen Personen möglicherweise beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Geschäfte einen Nachweis über Impfungen, Genesung oder Tests vorlegen.
Auch öffentlich zugängliche Einrichtungen sollten über ein Hygienekonzept verfügen. Die Maßnahmen sollen automatisch enden, wenn die Landesgesetzgeber sie nicht spätestens nach drei Monaten verlängern.

Strengere Maßnahmen als der Grundschutz können nach dem 2. April nur noch auf Basis der Hotspot-Regelung umgesetzt werden. Ob dies geschehen wird, ist fraglich, da die Länder die Hürden als zu hoch ansehen. Damit sollen bisherige Beschränkungen beim Betreten eines Ladens oder Restaurants weitgehend entfallen. Das neue Infektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet. Gegebenenfalls hält das Bundesgesundheitsministerium auch eine Neuregelung nach der parlamentarischen Sommerpause für möglich.

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