Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung.

Einteilung des Grades der Behinderung

Der Grad der Behinderung fängt bei einer Zahl von 20 an und reicht in Zehner schritten bis 100. Es handelt sich bei dieser Angabe um keine Prozentangabe, wie irrtümlich oft vermutet wird. Je höher der Wert, desto umfangreicher sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Warum ist der Grad der Behinderung wichtig?

Der Grad der Behinderung spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung kranker Menschen im Rahmen der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50. Der Grad der Behinderung wird von einem Amtsarzt des Versorgungsamts festgestellt.

Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung (GdB)

Der folgende Auszug erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Konsultieren Sie stets einen Facharzt bei Fragen rund um eine (Schwer-)Behinderung.

  • Arterielle Verschlusskrankheiten: GdB  50-100
  • Artikulationsstörung (mit Unverständlichkeit der Sprache): GdB 50
  • Ausfall einer Niere: GdB  60-80
  • Bronchialasthma: GdB  50-70
  • Diabetes mellitus: GdB 50
  • Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation: GdB 90-100
  • Epileptische Anfälle (mittleres Auftreten): GdB 60-80
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen (Schwindel, Unterstützung durch Gehhilfen): GdB 50-80
  • Erkrankung der Atmungsorgane mit Beeinträchtigung der Lungenfunktion: GdB  50-100
  • Hämophilie (stark ausgeprägte Blutungen): GdB 50-80
  • Hautkrankheiten, welche generalisiert die Haut- und Schleimhaut befallen: GdB 50-100
  • Herz-Erkrankungen: GdB  50-100
  • Hirnschäden (Leistungsbeeinträchtigung/schwere psychische Störungen): GdB 50-100
  • Krampfadern mit Funktionseinschränkung: GdB  50-70
  • Leukämie: GdB 100
  • Lungentuberkulose: GdB  100
  • Massive Entstellung des Gesichts: GdB 50
  • Mukoviszidose: GdB 80-100
  • Neurosen mit erheblichen Störungen: GdB 50-70
  • Parkinson-Syndrom mit schwerer Gleichgewichtsstörungen: GdB 50-70
  • Psychische Störungen durch psychotroper Substanzen: GdB 50-70
  • Schizophrenie: GdB 50-70
  • Schlaf-Apnoe: GdB  50
  • Schwere Gesichtsneuralgien: GdB 50-60
  • Schwere Migräne: GdB 50-60
  • Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen): GdB 50
  • Verlust beider Beine (Unterschenkel): GdB 80
  • Versteifung der Hüftgelenke: GdB 80-100
  • Versteifung der Kniegelenke: GdB 80

Werden die einzelnen Grade der Behinderung addiert?

Nein, wenn verschiedene Behinderungen vorliegen, werden die einzelnen Bewertungen nicht addiert, summiert, zusammengezählt – sie werden als Ganzes bewertet.

Ein Beispiel
Eine Person hat zwei Behinderungen. Die erste Behinderung ergibt ein GdB von 30. Die zweite Behinderung ergibt ein GdB von 50. Die beiden Behinderungen zusammen ergeben aber nicht zwangsläufig ein GdB von 80. Die Entscheidung liegt beim Amtsarzt, der dank seiner Ermessenskraft auch einen GdB von 60 oder weniger festlegen kann.

Ausschlaggebend ist dabei nicht nur die Art der Behinderung oder Erkrankung, sondern die Frage: Wie stark ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt?

Was steht mir bei welchem Grad der Behinderung zu?

Steuerfreibeträge werden bereits ab einem GdB von 20 gewährt. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 mit dem Merkzeichen G oder aG hast Du Anrecht auf einen Behinderten-Parkschein.

Verwechslungsgefahr: Der Grad der Behinderung (GdB) entspricht nicht dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zu unterscheiden, der den prozentualen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit abbildet.

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