Was ist der Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?

Der „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) ist ein Begriff aus dem sozialen Entschädigungsrecht, der bisher als „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ bekannt war.

Der Grad der Schädigungsfolgen ist in Zehnergraden von 10 bis 100 festzusetzen und wird – anders als der GdB – in Prozent angegeben. Geringfügige Gesundheitsstörungen, die weniger als sechs Monate andauern, sind nicht zu berücksichtigen. Bei der Bemessung des GdS sind Kinder Erwachsenen gleichzustellen.

Die Begutachtung richtet nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Der Grad der Schädigungsfolgen ist vom Grad der Behinderung (GdB) zu unterscheiden, der von den Versorgungsämtern im Behindertenrecht festgesetzt wird.

Der GdB ist im Gegensatz zum GdS nicht auf einen bestimmten Schaden bezogen, sondern auf Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen.