Ab wann bin ich behindert?
Etwa 10 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Behinderung. Doch ab wann zählt jemand als behindert? Von den 10 Millionen deutschen Behinderten gehören etwa 8 Millionen Betroffene zu den Schwerbehinderten. Ob sie in den Genuss eines EU-Behindertenausweis gelangen können, hängt davon ab, ob ihre Beschwerden als Behinderung eingestuft werden und welchen Grad sie erlangen.
Was eine Behinderung ist, wird im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
Auch nicht sichtbare Erkrankungen können eine Behinderung darstellen und Betroffene zu einem Schwerbehindertenausweis verhelfen.
Psychische Behinderungen
Zu den nicht sichtbaren Krankheiten zählen beispielsweise
- Schwere Migräne
- Psychische Störungen durch psychotroper Substanzen
- Schizophrenie
- Neurosen mit erheblichen Störungen
- Long Covid (je nach Ausprägung der unterschiedlichen Symptome)
Je nach Ausprägung einer Krankheit werden unterschiedlich Grade einer Behinderung – bis hin zur Schwerbehinderung – festgestellt.
Corona-Spätfolgen
Auch bei harmlosen Covid-Krankheitsverläufen können gesundheitliche Probleme über sehr lange Zeit bestehen, welche als Long-COVID bezeichnet werden.
Lungenfunktionseinschränkungen geringen Grades können zu einem Grad der Behinderung von 20 bis 40 Prozent führen, schwere Lungenfunktionseinschränkungen auch zu einem Grad der Behinderung von 80 bis 100 Prozent.
Die Frage, ab wann ich schwerbehindert bin, beantwortet ein Gutachter des Versorgungsamt (Amt für Soziale Angelegenheiten, ASA). Dazu wird der sogenannte GdB festgestellt, der Grad der Behinderung.
Zusammenfassung:
- Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
- Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
- Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
- Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
- Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
- Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
- Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.