
Was sind die 3G-Regeln?
Seit dem 23. August gilt zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Corona-Pandemie in Deutschland die 3G-Regel. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Die 3G-Regel ist beispielsweise Voraussetzung für den Zugang zu
- Krankenhäusern
- Alten- und Pflegeheimen
- Innengastronomie
- Veranstaltungen
- Festen
- Besuch beim Friseur oder Kosmetikstudio
- Sport im Innenbereich
- Beherbergungen
Ausgenommen von der 3G-Regelung sind (stand September 2021) Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.
Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, kann das Land die 3G-Regel ganz oder auch nur teilweise aussetzen.
Die 3G-Regel wurde eingeführt um aufgrund der Covid-19-Pandemie einen erneuten Lockdown im Jahr 2021 zu verhindern, bei dem die Wirtschaft zum erliegen kommt. Eine Verschärfung ist die 2G-Regel.