3G-Regel: geimpft, genesen, getestet

Was sind die 3G-Regeln?

Seit dem 23. August gilt zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Corona-Pandemie in Deutschland die 3G-Regel. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Die 3G-Regel ist beispielsweise Voraussetzung für den Zugang zu

  • Krankenhäusern
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Innengastronomie
  • Veranstaltungen
  • Festen
  • Besuch beim Friseur oder Kosmetikstudio
  • Sport im Innenbereich
  • Beherbergungen

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind (stand September 2021) Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, kann das Land die 3G-Regel ganz oder auch nur teilweise aussetzen.

Die 3G-Regel wurde eingeführt um aufgrund der Covid-19-Pandemie einen erneuten Lockdown im Jahr 2021 zu verhindern, bei dem die Wirtschaft zum erliegen kommt. Eine Verschärfung ist die 2G-Regel.