Diese Vorteile bringt Dir ein (EU-) Schwerbehindertenausweis!

Welche Vorteile habe ich von einem (EU-) schwerbehinderten Ausweis?

Allgemeine Vorteile eines Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis kann Dir viele Vorteile bringen, wenn Du anspruchsberechtigt bist.

  • Erhalt eines Schwerbehindertenausweises
  • Vorteile im Arbeitsleben
    • Steuerfreibetrag von 1.140 Euro
    • Besonderer Kündigungsschutz
    • Früherer Renteneintritt
    • Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
    • Lohnkostenzuschüsse
    • Zusatzurlaub (5 Tage)
  • Ermäßigungen bei Eintrittspreisen
  • Mehrbedarf bei Sozialhilfe
  • Unter Umständen:
    • Ermäßigung/ Befreiung vom Rundfunkbeitrag
    • Kfz-Steuerbefreiung von 100 Prozent
    • Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent

Orange / blaue / gelbe Parkausweise für Schwerbehinderte

Für Viele ist der größte Vorteil die Möglichkeit dort zu parken, wo andere sonst ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Menschen mit einer Gehbehinderung benötigen kurze Wege bis zum Zielort. Doch ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt Dich nicht automatisch dazu, überall parken zu können, wo ein Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen ist. Es kommt auf die in Deinem Schwerbehindertenausweise eingetragenen Merkzeichen an, ob Du berechtigt bist Vorteile (Nachteilsausgleich) beim Parken nutzen zu dürfen. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 mit dem Merkzeichen G oder aG hast Du Anrecht auf einen Behinderten-Parkschein.

Achtung: Es gibt einen orangen (deutschen) und blauen (EU-) Parkausweis. Jeder gewährt Dir andere Berechtigungen. Parkplätze mit einem Rollstuhl-Symbol dürfen nur Inhaber des blauen EU-Parkausweises nutzen. In Sachsen gibt es zusätzlich den gelben Parkausweis für Schwerbehinderte.

Befreiung von der Kfz-Steuer

Kfz-Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht schwerbehinderten Menschen nur für ein Fahrzeug zu. Der Antrag für eine KfZ-Steuervergünstigung oder einer Freifahrtberechtigung (unentgeltlichen Beförderung) kann für folgende Fahrzeuge gestellt werden:

  • Personenkraftwagen, PKW
  • Krafträder oder
  • Wohnmobile

Unter verschiedenen Umständen entfällt die gewährte Steuervergünstigung. Siehe ADAC.

Kfz-Steuerbefreiung von 100 Prozent

Eine komplette Kfz-Steuerbefreiung erhalten schwerbehinderte Fahrzeughalter, die eines der folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis stehen haben:

  • Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens)
  • Merkzeichen „Bl“ (blind, hochgradige Sehbehinderung)
  • Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) und „GL“ (gehörlos) erhalten eine KFZ-Steuerermäßigung von 50 Prozent. Sie haben darüber hinaus die Wahl, ob sie entweder die Kfz-Steuerermäßigung nutzen oder eine Freifahrtberechtigung (das Recht zur unentgeltlichen Beförderung) wahrnehmen. Diese Entscheidung ist nicht bindet, jederzeit kann der Schwerbehinderte sich für das Gegenteil entscheiden.

Vergünstigungen bei der Einkommen- und Lohnsteuer

Siehe: INFO

Werbungskosten

Für Fahrten auf dem Arbeitsweg und für Familienfahrten können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, wenn

  • der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt
  • der Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 beträgt UND zusätzlich eine Geh- oder Stehbehinderung vorliegt (Merkzeichen G oder aG).

Die Art und der Umfang der Behinderung muss durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden.

Anstatt der tatsächlich angefallenen Kosten kann auch der für Dienstreisen geltende Pauschbetrag von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer veranschlagt werden.

Wenn bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden, müssen die gesamten Aufwendungen einzeln nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden. Alle während des Jahres angefallen Fahrzeug-Kosten müssen festgestellt und vorgetragen werden. Zu den Kosten zählen:

  • Reparaturen,
  • Reifen,
  • Steuern,
  • Versicherung,
  • Abschreibung,
  • Kreditzinsen,
  • Kosten einer Garage

Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (Einkommensteuergesetz)

Liegt ein Grad der Behinderung von 80 – oder ein Grad der Behinderung von 70 mit erheblichen Geh- oder Stehbeeinträchtigung – vor, können Kraftfahrzeugkosten (§ 33 Einkommensteuergesetz) zusätzlich zu dem allgemeinen Behindertenpauschbetrag des Paragraf 33 b Abs. 3 EStG geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn diese Ausgaben nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen.

Im Falle von Privatfahrten können jährlich 3000 Kilometer ohne Nachweis als angemessen angesehen (Pauschale) werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen-
Nahverkehr steht Personen mit folgenden Merkzeichen zu:

  • G: Erheblich Gehbehinderte
  • aG: Außergewöhnlich Gehbehinderte
  • GI: Gehörlose

Gehbehinderte und Gehörlose benötigen ein zusätzliches Beiblatt mit einer Wertmarke. Die Wertmarke kostet jährlich 80 Euro oder halbjährlich 40 Euro (Stand: 2018).

Kostenlos erhalten Schwerbehinderte diese Wertmarke, wenn

  • folgendes Merkzeichen vorliegt
    • BI: Blinde
    • H: Hilflose
  • Leistungen bezogen werden
    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    • laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
    • dem Achten Buch Sozialgesetzbuch oder
    • Leistungen nach den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes.

Betroffene erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Der Schwerbehindertenausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck und gültiger (teilweise kostenpflichtiger) Wertmarke berechtigt schwerbehinderte Personen, das Nahverkehrsangebot im gesamten Bundesgebiet kostenlos zu nutzen.


Zusammenfassung:

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  • Schwerbehindertenausweise müssen beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
  • Ein Amtsarzt – nicht der Hausarzt – bestimmt den Grad der Behinderung (GdB).
  • Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweist.
  • Auch psychische Krankheiten können zu einem Schwerbehindertenausweis führen.
  • Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenlos.
  • Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob alle Angeschriebenen (Ärzte, Kliniken) schnell reagieren.
  • Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie bitte ihr zuständiges Versorgungsamt.