|

Wo finde ich das Sozialgericht

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden im Wesentlichen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus folgenden Rechtsgebieten:

  • Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
  • Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Angelegenheiten der sozialen und privaten Pflegeversicherung
  • Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Angelegenheiten der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
  • Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (mit Ausnahme der Kriegsopferfürsorge), der Soldaten- und Zivildienstversorgung, des Opferentschädigungsgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, des Impfschadensgesetzes, des Häftlingshilfegesetzes und des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes
  • Angelegenheiten der Sozialhilfe- und des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ausweisen über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
  • sonstige Angelegenheiten der Sozialversicherung und aufgrund von spezialgesetzlichen Zuweisungen (z. B. Streitigkeiten nach dem Erziehungsgeldgesetz)
  • Angelegenheiten des Vertragsarztrechts.

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Verwaltungsgerichte ausgeübt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Klägers.