Corona Kontaktinformationen: Was Restaurants und Dienstleister müssen und dürfen

Corona Gästenachverfolgung

Besucher von Restaurants und anderen Geschäften müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Gesundheitsämter SARS-CoV-2 Infektionen schneller kontrollieren können. Falsche Informationen werden mit einer Geldstrafe honnoriert.

An Orten wie Restaurants, Friseurläden oder Baumärkten treffen sich mehr Menschen als woanders. Dadurch erhöht sich das Risiko einer Ansteckung mit SARS-CoV-2. Wenn jemand mit COVID-19 infiziert ist, sollten alle anderen Besucher so schnell wie möglich benachrichtigt werden können um ggf. eine Quarantäne anzuordnen.

Regeln für die Datenerhebung

Welche Regeln für Ihr Bundesland gelten, erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Landesregierung. Wichtig für die Verfolgung von möglichen Ansteckungswegen können zum Beispiel sein:

  • Ihr Name
  • Ihre Telefonnummer und Anschrift
  • Datum und Uhrzeit Ihres Besuchs

Beachten Sie

  • Sie müssen nur die Daten angeben, die nach den Regelungen Ihres Bundeslandes erforderlich sind.
  • Die angeforderten Daten dürfen nicht für fremde Zwecke verwendet werden.
  • Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert werden, wobei in den Bundesländern unterschiedliche Aufbewahrungsfristen gelten. Die Spanne reicht von 14 Tage bis vier Wochen.
  • Unbefugte dürfen die Kontaktinformationen nicht zu sehen bekommen. Dass sich jeder Kunde in eine große gemeinsame Liste einträgt ist verboten. Dies dient der Vorbeugung gegen Datendiebstahl.
  • Es dürfen nur die Kontaktdaten erfasst werden, die für eine Kontaktnachverfolgung nötig sind. Angabe über ihr Alter, Familienstand etc. müssen Sie nicht machen.
  • Sie sollten die Möglichkeit haben, die Daten nachträglich zu korrigieren sowie zu einem späteren Zeitpunkt anzufragen, ob etwas und was genau dann noch über Sie gespeichert ist.
  • Sie müssen klar darüber informiert werden, was warum und unter welchen Bedingungen gespeichert wird.

Strafen bei falschen oder fehlenden Kontaktdaten

Für falsch angegebene Kontaktdaten werden bundesweit mindestens 50 Euro Bußgeld fällig, in Schleswig-Holstein sind es bis zu 1000 Euro. Ob der Restaurant-Besucher oder Restaurant-Inhaber diese Geldstrafe zahlt, regelt jedes Bundesland anders. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise zahlen Kunden das Bußgeld.

Unterschiedlich fällt auch die Höhe der Bußgelder aus. In Schleswig-Holstein zum Beispiel sind es bis zu 1000 Euro. Aber Ordnungsbehörden können je nach Umständen davon abweichen und bis zu 3000 Euro Strafe für Veranstalter und Gastronomen verlangen, wenn sie keine Kontaktdaten erheben.

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