
Italien ist das Nr. 1 Lieblingsziel der Deutschen. Leider hat auch Italien unter Corona zu leiden. Das Coronavirus SARS-CoV-2 löste 2020 eine weltweite COVID-19-Pandemie aus, die sehr stark in Italien grassierte. Auf dieser Seite erhalten Sie die neuesten Informationen des Auswärtigen Amt zum Thema „Reisen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Italien“.
Inhalt
Stand: 06.06.2023
Lage in der Emilia-Romagna
In einigen Teilen der Region Emilia-Romagna gilt aufgrund nach wie vor hoher Pegelstände und Gewitterwarnung die dritthöchste Warnstufe („gelber Alarm“); die bisher aufgrund der Überschwemmungen geltende höchste Alarmstufe wurde aufgehoben.
Insbesondere im Landesinnern besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen. Es kommt teilweise zu Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen im ländlichen Bereich sowie im regionalen Bahnverkehr. Weitere Auskünfte erteilen die lokalen Behörden sowie z.B. das Tourismusbüro der Emilia-Romagna.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage in den lokalen, sozialen Medien sowie in den Verkehrsnachrichten. (auch in englischer Sprache).
- Falls Sie beabsichtigen, demnächst in die betroffenen Regionen zu reisen: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und/oder Ihrer Reiseunterkunft oder dem Tourismusbüro am Urlaubsort auf und erkundigen Sie sich nach der Situation vor Ort.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für den Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhausstationen mit besonders schutzbedürftigen Patienten.
Eine allgemeine Maskenpflicht in Krankenhäusern besteht nicht mehr, die Entscheidung über die Maskenpflicht in der Notaufnahme sowie den Wartebereichen liegt im Ermessen der einzelnen Krankenhausleitungen. Der Zugang zur Notaufnahme kann von der Durchführung eines Corona-Schnelltest abhängig gemacht werden. Kinder unter sechs Jahren sind von dem Anwendungsbereich sämtlicher Vorschriften über die Maskenpflicht ausgenommen. Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gastarbeiter müssen sich an die gleichen Regelungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona halten wie Urlauber und Tagesausflügler. Regelungen zu Quarantäne, Coronavirus-Tests oder Impfungen sowie die Rechte von Genesenen können sich innerhalb weniger Tage ändern. Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise sehr genau – Verstöße gegen die „Corona-Regeln“ führen zu hohen Bußgeldern, die vor Ort zu zahlen sind.
Der Tourismus ist seit Jahrzehnten eine der Haupteinnahmequellen Italiens. Italien ist eines der klassischen Reiseziele der Welt. Beliebte Ausflugsziele sind die Alpen, die ligurische und adriatische Küste, viele historische Städte, Museen, archäologische Ausgrabungen und traditionelle Bräuche wie der Karneval von Venedig, Siena Jockey Club oder Calcio storico.